EU-Richtlinie – Automatische Abschaltfunktion bei Kaffeemaschinen
Bereits im Jahr 2014 hat die EU-Kommission im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union eine Verordnung herausgegeben, die das Abschalten von Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten regelt. Somit sind alle ab dem 1. Januar 2015 verkauften Haushaltskaffeemaschinen mit einer Abschaltfunktion ausgestattet. Die Vorrichtung schaltet die Warmhaltefunktion des Gerätes nach 5 bis 60 Minuten automatisch ab.
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Wenn der Kaffee nach dem Brühvorgang in eine bereits isolierte Thermoskanne gelangt, schaltet sich die Maschine nach 5 Minuten gemäß der EU-Richtlinie aus – und ohne isolierte Kanne nach 40 Minuten. Bei Kaffeevollautomaten sowie Kapsel- und Padmaschinen beträgt die Wartezeit 60 Minuten nach Aktivierung der Vorheizfunktion beziehungsweise 30 Minuten nach dem letzten Brühvorgang.

Nach Angaben der EU-Kommission betragen hiermit die Energieeinsparungen innerhalb der Europäischen Union mehr als 2 Terawattstunden pro Jahr. Die Abschaltfunktion von Kaffeemaschinen ist darauf ausgerichtet, die Energiekosten der Verbraucher zu reduzieren. Darüber hinaus trägt diese dazu bei, Energie- und Klimaziele der einzelnen EU-Staaten zu erreichen.
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Laut Informationen des Statistischen Bundesamtes stand am Jahresanfang 2019 in mehr als 80 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland eine elektrische Kaffee- oder Espressomaschine. Bei rund 18 Prozent davon handelte es sich um Kaffeevollautomaten.
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Unter top-runner.info befinden sich weitere Informationen zu aktuellen EU-Regulierungen. Darüber hinaus finden Sie unter stromeffizienz.de einen interaktiven Stromsparcheck, einige Tipps zum Energiesparen im Haushalt sowie Ratgeber für Haushaltsgeräte.
